Die Antwort auf beide Fragen ist ein und dieselbe Abkürzung: DSGVO!
Die DSGVO - oder ausgeschrieben: DatenSchutzGrundVerOrdnung - soll den Schutz der Nutzerdaten im Bereich der elektronischen Speicherung verbessern. Die Nutzer sollen geschützt werden vor den "bösen Buben" im Internet. Die Nutzer sollen besseren Zugriff und bessere Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten bekommen.
Es bedeutet für jeden Betreiber einer Internetseite, dass bestimmte Dinge protokolliert werden müssen.
Im Fall eines Kontakt-Formulars sind dies Daten wie: Internet-Adresse (die sogenannte DNS) des Benutzers, das Datum sowie die Uhrzeit und noch einiges mehr. Hier müssen Listen geführt werden, die jederzeit den Nachweis erbringen können, wann wer was geschrieben hat, wer wann was mit diesen Daten wie gearbeitet hat, was mit diesen Daten weiterhin passiert ist etc. Wir sprechen hier eindeutig über Nachweise für die "Kontroll-Organe" des Gesetzgebers!
Im Fall des Newsletters wird es sogar noch wesentlich komplizierter! Hier muss das sogenannte "Double Opt-In Verfahren" Anwendung finden. Was aber bedeutet das?
Praktisch sieht es folgendermaßen aus: Der Besucher einer Internetseite geht auf ein Menü zum Thema "Kontakt", klickt dort einen Button an, damit er einen Newsletter erhalten möchte. Außerdem muss er einen weiteren Button anklicken, mit welchem er bestätigt, dass er die Datenschutzbestimmungen der Homepage gelesen hat und sich damit einverstanden erklärt. Dazu gibt er dann seine Email-Adresse (und eventuell noch seinen Namen) in ein Feld ein und klickt auf einen "OK" Button (erstes Opt-In). Daraufhin erhält der Nutzer ein automatisch generiertes Email mit einem Link, den er innerhalb einer bestimmten Zeit anzuklicken muss. Damit bestätigt er nochmals, dass er auch wirklich diesen Newsletter erhalten möchte (zweites Opt-In).
Was im Hintergrund passiert: Die Server, beziehungsweise die Software, welche den Newsletter-Versand steuert und organisiert, speichert in beiden Fällen die DNS zusammen mit weiteren Daten wie Datum, Uhrzeit und ähnlichem als Nachweis für spätere Nachfragen der Kontroll-Organe des Gesetzgebers.
Die DSGVO gilt zunächst einmal nur in Deutschland, da es ein deutsches Gesetz ist. Es wurde zwar von der Europäischen Union initiiert und findet - mehr oder weniger gleich - auch in allen der EU angehörigen Staaten Anwendung, jedoch interessiert es große Konzerne mit Sitz im Ausland (inklusive Server-Betrieb im EU-Ausland - also allen Staaten und Ländern, welche NICHT zur EU gehören) nicht im Mindesten, dass es dieses Gesetz gibt.
In der Konsequenz bedeutet es für einen Seitenbetreiber wie zum Beispiel meine Wenigkeit, dass sich die Kosten für die Homepage auf das Fünffache steigern, nur um alle 4-8 Wochen einmal einen Newsletter an ein paar wenige Empfänger versenden zu können oder ein Kontakt-Formular zur Verfügung zu stellen. Es ist hoffentlich verständlich, dass dies wirtschaftlich erst ab einigen hundert Empfängern tragbar wird.
Da ich in letzter Zeit immer wieder nach einem Newsletter gefragt werde, sehe ich mich zu dieser Erklärung hier veranlasst. Meine Hoffnung geht dahin, dass entweder die Preise für die entsprechende Software sinken oder aber der Gesetzgeber ein Einsehen hat und hier bei den Regelungen der DSGVO nachbessert.
Auf jeden Fall hoffe ich auf Verständnis bei allen meinen Besuchern dieser Homepage, welche die entsprechenden Services vermissen...
Um es nochmal ganz deutlich zu sagen: Eine einfache Einverständniserklärung in Form eines Emails reicht leider NICHT mehr aus! Zuwiderhandlungen wären abmahnfähig und die Strafen sind drakonisch...
Wer hierzu oder auch zu anderen Themen Fragen hat, darf mir gerne ein Email senden oder mich anrufen (Telefonnummer links)!
Vielen Dank auf jeden Fall für das Verständnis.
(Stuttgart, im Februar 2019)